24.03.2009
Die aktuelle Kanalgebührenordnung wurde lt. Beschluss des Gemeinderates vom 14.März 2011 um den Punkt §5/7 (Starkverschmutzerabgabe) erweitert. Eine vollständige Veröffentlichung erfolgt nach Verordnungsprüfung durch das Amt der Tiroler Landes-regierung.
Kanalgebührenverordnung (304 KB) - .PDF